Abrechnung

Abrechnung für Osteopathie 

 

Aufgrund meiner Zulassung als Heilpraktikerin können Sie auch ohne ärztliches Rezept zu mir kommen.


Die Osteopathie ist bei den gesetzlichen Krankenkassen keine abrechnungsfähige Position, wird aber von einigen gesetzlichen Krankenkassen als freiwillige Satzungsleistung bezuschusst.

Die Bedingungen der Teilerstattung können Sie bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen.


Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Behandlung, wenn Sie die Leistungen der Heilpraktiker (GebüH) in Ihrem Versicherungsumfang eingeschlossen haben.
Dies gilt für eine Vollversicherung sowie für eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.

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